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Hackfleischverordnung
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Hackfleischverordnung , (minced meat regulation), <br> Die H. (Verordnung über Hackfleisch, Schabefleisch und anderes zerkleinertes rohes Fleisch (HFlV)) vom 10. Mai 1976 (BGBL 1 Seite 1186) in mehrfach geänderter Fassung enthält alle Regelungen, die insbesondere dem Schutz der Gesundheit dienen (§ 2). Neben Hackfleisch im engeren Sinne werden auch Erzeugnisse aus zerkleinertem Fleisch wie Fleischklöße, Fleischklopse, Frikadellen, Buletten, Fleischfüllungen, Bratwürste, Fleischzuschnitte (Steaks, Filets, Schnitzel), Schaschlik u. a. erfasst. Temperaturanforderungen finden sich in § 4. Detaillierte Regelungen bestehen für die Kennzeichnung (§ 7). Für die Herstellung von Hackfleisch sind bestimmte personelle Voraussetzungen zu erfüllen (§ 10). Gleiches gilt für Anforderungen an Räume und Einrichtungen (§ 11). In Gaststätten darf Hackfleisch nur in Form verzehrsfertiger Speisen hergestellt und behandelt werden. Für die Selbstbedienung bestehen Sondervorschriften (§ 14).<br> = Quelle<br> = [http://www.behrs.de/s/index.php?ber=1&refer=1&A_ArtNr=340&AGN=1&AUGN=0 Lexikon Lebensmittel-Mikrobiologie und –Hygiene]<br> = Weiterführende Informationen<br> = *[http://www.behrs.de/s/index.php?ber=1&refer=1&A_ArtNr=315&AGN=1&AUGN=0 HACCP in der Fleischverarbeitung]<br> *[http://www.behrs.de/s/index.php?ber=1&refer=1&A_ArtNr=230&AGN=1&AUGN=0 Handbuch Fleisch und Fleischwaren]<br> = Weblinks = [http://www.lebensmittelrecht.com Lebensmittelrecht-Portal]
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